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Punkte - Bussgeldkatalog |
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Wir möchten hier an dieser Stelle auf die häufigsten Anfragen
bezüglich Punkte in Flensburg sowie Bußgeld und Fahrverbot reagieren. Aus diesem
Grunde versuchen wir hier kurz die häufigsten Fragen
bezüglich Ihres Punktestands in Flensburg zu beantworten.
Weiterhin möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, weitere Seiten
sowie grundlegende Informationen zum Thema Punkte in Flensburg zu bekommen. Die Möglichkeit einmal in den Bußgeldkatalog zu schauen, bzw. sich das vermeintliche
Fahrverbot + Bußgeld auszurechnen, möchten wir Ihnen hier an dieser Stellen auch nicht vorenthalten.
Strafpunkte in Flensburg:
Ihren aktuellen Punktestand können Sie auf der Seite des
» Kraftfahrt-Bundesamt « (KBA)
unendgeldlich beauftragen.
Bußgeldkatalog - Bußgeldrechner:
Für Fragen rund um das Bußgeld / Fahrverbot können Sie auf den
Seiten von
» www.bussgeldkataloge.de « gerne nachschauen. |

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Weitere Kurzinformationen zum Thema
Punkte und Punkteabbau finden Sie unter den 3 folgenden Punkten: |
1. Wann werden Punkte gelöscht?
Nach 2 Jahren:
Punkte aus Bußgeldentscheidungen wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt)
beim Zentralregister eingetragen wird. Spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht.
Nach 5 Jahren:
Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Nach 10 Jahren:
Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
2. Verbesserung Ihres Punktekontos!
Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP Seminar).
Dieses ASP- Seminar bieten wir in unserer Fahrschule an.
Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.
Mehr zum ASP Seminar in unserer Fahrschule finden Sie auf unserer Seite
» ASP - ASF Seminar «
Bei bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben
Bei 9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen
Bei 14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte gutgeschrieben bekommen.
3. Folgen der Punktezahl!
8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.
14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.
18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muss man sich
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. |
Einen Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog
und viele weitere interessante Informationen finden Sie
auch auf
den Seiten des

» http://www.bmvbs.de «
Mit freundlicher Genehmigung des BMVBS
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