Fahrschule Eurodriveteam Neuss
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Führerscheinklassen
Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, L, M, S & T
EU-Führerschein - Euroführerschein - gültig seit 01.01.1999

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Hier kurz alle Führerscheinklassen, die Sie bei uns erwerben können. Da jeder Fahrschüler individuell Fahrstunden benötigt, können wir hier natürlich keine Festpreise angeben. Wenn Sie mehr zu den Führerscheinklassen bzw. zu den Pflichtstunden, und Preisen erfahren wollen rufen Sie uns doch kurz an unter (02131 / 125 83 95) oder nutzen das » Kontaktformular «
Wir werden Ihre Anfrage schnellst möglich zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Hinweis:
Ab dem 19.01.2013 Wegfall der Klassen S & M, siehe neu AM, A1, A2, A






Führerschein Klasse AM (ab 19.01.2013)
Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab.

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bzw. 4kW.

Mindestalter 16 Jahre



Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis11 kW mit einem
Verhältnis von Leistung / Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre
Wegfall der 80 km/h Begrenzung für 16- und 17-Jährige



Führerschein Klasse A2

Krafträder bis 35kW mit einem
Verhältnis von Leistung / Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.


Führerschein Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung.
Mindestalter 21 Jahre
Anhänger dürfen nicht
hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.



Führerschein Klasse B

Kfz bis 3,5 t zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zGM ist.

Mindestalter 18 Jahre (Abgrenzung B zu BE)



Führerschein Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen.

Mindestalter 18 Jahre



Führerschein Klasse C - CE


Kfz über 3,5 t zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM


Kfz über 3,5 t zGM mit Anhänger über 750 kg zGM

Klasse C, CE:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Das Mindestalter
für den Erwerb der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre.
Befristete Erteilung der Fahrerlaubnis für max. 5 Jahre.



Führerschein Klasse C1

Kfz zwischen 3,5 t zGM und 7,5 T zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM

Klasse C1:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre.
Befristete Erteilung der Fahrerlaubnis max. bis zum 50. Lebensjahr.



Führerschein Klasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die zulässigen Gesamtgewichte der gesamten Kombination 12 t zGM nicht überschreiten.

Klasse C1E:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre.
Befristete Erteilung der Fahrerlaubnis max. bis zum 50. Lebensjahr.







Führerschein Klasse D - DE - D1 - D1E

Klasse D:
Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
und mit Anhänger bis 750 kg zGM.


Klasse DE:
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zGM


Klasse D1:
Kraftomnibusse mit mehr als 8 und max. 16 Fahrgastplätzen
und Anhänger bis 750 kg zGM.


Klasse D1E:
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t zGM nicht überschreitet.

Klasse D, DE, D1, D1E:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Das Mindestalter
für den Erwerb der Fahrerlaubnis beträgt 21 Jahre.
Befristete Erteilung der Fahrerlaubnis für max. 5 Jahre.



Führerschein Klasse L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h;
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h,
mit Anhänger bis 25 km/h.

Mindestalter 16 Jahre



Führerschein Klasse M (siehe AM ab 19.01.2013)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 50 cm3 max. 45 km/h bbH.

Mindestalter 16 Jahre
(Änderung bei Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie möglich)



Führerschein Klasse S (siehe AM ab 19.01.2013)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, je-weils mit einer durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter 16 Jahre



Führerschein Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (falls der Fahrer noch keine 18 Jahre alt ist nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH erlaubt), auch mit Anhängern; land und forstwirtschaftliche Arbeits-maschinen bis 40 km/h bbH.

Mindestalter 16 Jahre



Wissenswertes bzw. zu Beachten!
  • Die Fahrerlaubnis zur
    Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen ist 5 Jahre gültig.

  • Mofa - Definition
    einspuriges, einsitziges fahrrad mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn die Bauart die Gewähr bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.

  • Krankenfahrstühle - Definition
    einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Krankenfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm.
Sie haben noch Fragen?
Dann rufen Sie uns doch kurz an unter (02131 / 125 83 95) oder nutzen das » Kontaktformular «
Wir werden Ihre Anfrage hoffentlich schnell und direkt zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können.

 
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