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Führerschein - Berufskraftfahrer |
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Ein Berufskraftfahrer muss andere
Vorraussetzungen erfüllen, als ein Normaler Kraftfahrer.
Des weiteren werden bei Berufs- Kraftfahrern Vergehen, Nachlässigkeiten, ...
empfindlicher geahndet.
Weiterbildung und gerade die Fortbildung (alle 5 Jahre) sind schon lange ein
"Muss" für den Berufskraftfahrer. |
Wer seinen Führerschein
nach dem 9. September 2008 (Klasse D/D1 und DE/D1E)
bzw.
nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E)
erwirbt, muss eine
Grundqualifikation vorzeigen können. |
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Dafür gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
- Die "normale" Grundqualifikation
durch Ablegen der Prüfung bei der IHK
- Zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis C, CE, D, DE
- Mindestalter 18 Jahre - C und DE
- Mindestalter 21 Jahre - D und DE ohne Einschränkung auch im Ausland
- Grundqualifikation: theoretische Prüfung (4 Std.)
sowie praktische Prüfung (2 Std. + 30 Min. + 60 Min.)
zur Erlangung des Befähigungsnachweises
(Zur besseren Übersicht siehe auch Grafik 1 zur Rechten --->)
- Die "beschleunigte" Grundqualifikation
mit 140 Stunden Unterricht und dadurch verkürzter Prüfung. (auf 90 min.)
- Zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis C, CE, D, DE
- Mindestalter 18 Jahre - C und C1E ohne Einschränkung
- Mindestalter 21 Jahre - C und CE - D und DE im Linienverkehr im
Umkreis von 50 km - D1 und D1E ohne Einschränkung
- Mindestalter 23 Jahre - D und DE ohne Einschränkung
- 140 Stunden Unterricht und dadurch verkürzter Prüfung. (auf 90 min.)
zur Erlangung des Befähigungsnachweises
(Zur besseren Übersicht siehe auch Grafik 2 zur Rechten --->)
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Der Erwerb der Grundqualifikation ist 5 Jahre gültig.
Danach muss im 5-Jahresrythmus eine Fortbildung gemacht werden.
Berufskraftfahrer - Weiterbildung:
Wie Sie sicherlich aus den Fachmedien mitbekommen haben verpflichtet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) seit 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit 10. September 2009 (Güterverkehr) die Bus- und Lkw-Fahrer, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013
für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.
Ziel ist es, den Ausbildungsstand zu verbessern, ein einheitliches Niveau zu erreichen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
Sie wünschen mehr Informationen zum Thema "Weiterbildung",
dann rufen Sie uns doch kurz an unter (02131 / 125 83 95) oder nutzen das » Kontaktformular « |
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